

2021/2022
Hannes Ballhaus („konstruktiver Verhandlungspartner“ – Arbeitsrecht)
Ihr Experte im kollektiven Arbeitsrecht
Aufgrund jahrelanger Praxiserfahrung in hunderten von Beschlussverfahren und Einigungsstellen bieten wir Beratung in allen Fragen des Kollektivarbeitsrechts, insbesondere im Rahmen von Restrukturierungen und Betriebsänderungen sowie der betrieblichen und unternehmerischen Mitbestimmung.
Zudem stehen wir Ihnen als Prozessvertretung vor den Arbeits- und Landesarbeitsgerichten sowie dem BAG ebenso zur Verfügung, wie als rechtlicher Sachverständiger gemäß § 80 Abs. 3 bzw. § 111 S. 2 BetrVG und als Referent für arbeitsrechtliche Schulungen für Führungskräfte, Unternehmen und Betriebsräte sowie bei Fortbildungsveranstaltungen nach § 15 FAO.